„Niederösterreich errichtet ein Glasfasernetz, das von mehreren Netzbetreibern genutzt werden kann. So soll der Breitbandausbau am Land wirtschaftlich attraktiver werden.“ Der gesamte Artikel ist >>hier nachzulesen.]]>

Das Breitbandprojekt des Landes Niederösterreich ist Gewinner des European Broadband Award 2016. Unter 66 Einreichungen wurde das Modell NÖ von nöGIG neben einem schwedischem und einem niederländischen Projekt für den Award in der Kategorie Offenheit und Wettbewerb nominiert und am Montag von Günther Oettinger, EU-Kommissar für die Digitale Wirtschaft, zum Sieger gekürt.

Weiterlesen

RZA GmbH. Dieser konnte damit seinen Standort im Waldviertel sichern, wodurch mehr als 25 Arbeitsplätze in der Region erhalten bleiben. Weiterlesen

[shariff]

Weiterlesen

[shariff]

Weiterlesen

[shariff]

Weiterlesen

[shariff]

Weiterlesen

[shariff]

Weiterlesen

[shariff]

Ergebnisse der Befragung können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Die Nutzung von Interntediensten und Anwendungen wird in den nächsten Jahren wesentlich höher sein als heute.
  • Neben der Dowload-Geschwindigkeit werden für den Internetzugang erhebliche Bedeutung die Upload-Geschwindigkeit, die Zuverlässigkeit und der unterbrechungsfreie Zugriff bekommen.
  • Ausreichende Konnektivität wird als Vorraussetzung für Arbeitsplätze und Wachstum bezeichnet. Derzeit herscht große Unzufriedenheit bezüglich Konnektivität und generell auch Pessimismus, dass ausreichende Konnektivität erreicht wird – besonders bei Befragten aus den ländlichen Bereichen.
  • Starke Beführwortung für politische Maßnahmen auf allen Ebenen um eine ausreichende Bereitstellung der Infrastruktur zu fördern.
  • Konnektivität soll als essentielle Infrastruktur behandelt und wie Daseinsvorsorge umgesetzt werden –  flächendeckend, durch Einbeziehung der öffentlichen Hand und mit nachhaltiger Technologie.
Das Modell NÖ entspricht allen genanten Anforderungen sowie der Vorgangsweise. Es ist also keine Überraschung das EU-Kommissar Günther Öttinger in einem Treffen mit Frau Landesrat Bohuslav im Herbst 2015 den vorbildlichen Charakter des Projektes hervorgehoben und seine Unterstützung zugesichert hat.]]>

EU Kommission hinlänglich bekannt. Ab den 30.04.2016 tritt eine neue Verordnung in Kraft, mit der Internet Anbieter zu folgender Angabe verpflichtet sind:

Eine klare und verständliche Erläuterung, wie hoch die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Festnetzen oder die geschätzte maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Mobilfunknetzen ist.
Somit kann es bei Abweichungen zu Gewährleistungsansprüchen von Seiten der Kunden kommen. Diese Regelung gilt sowohl für Festnetz- als auch Mobilfunkanschlüsse und allen Verträgen, die nach dem 29. November 2015 abgeschlossen wurden.  ]]>